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Usenet Anbieter wehrt sich gegen Vorwürfe

Know How

Schauplatz ist das Landgericht in München. Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) hat gegen den renommierten Usenet Anbieter Usenext eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mit dieser wird der Aviteo Ltd., der Betreiberfirma von Usenext, untersagt, außerhalb geschlossener Internet-Benutzergruppen, weder mit pornographischen Bildern den Dienst zu bewerben, noch das indizierte, bereits beschlagnahmte oder Pornographische Filme per Usenext.de heruntergeladen werden können.

Zudem hat die des IVD erwirkte, einstweilige Verfügung, auch Bedeutung für den Kampf der Verbreitung urheberrechtlich Geschützter Medien in den Newsgruppen des Usenets. Der IVD begründet vor allem mit der Werbung der Usenet Anbieter, für den illegalen Download, dass jene sich nicht vor der Verantwortung drücken, und sich als reiner Zugangsanbieter darstellen können, der keine Kontrolle über das Nutzerverhalten hat.

Dennoch belegen die letzten Urteile gezeigt, dass die Usenet Anbieter, nicht für das, was die User im Usenet machen zur Rechenschaft gezogen werden können. Von daher ist der Zugang zum Usenet weiterhin legal. Man könnte ja auch schlecht das Internet dicht machen, eine grössere Informations Quelle, als das Usenet, nur weil einige Industriezweige sich bedroht oder beschnitten fühlen.

Wie die Aviteo Ltd. schon gegen die Vorwürfe der GEMA zur Wehr gesetzt hat, dass Usenext als Wiederverkäufer der Usenet Zugänge handele und nicht im geringsten Einfluss auf die Inhalte hat, die in den einzelnen Newsgroups des Usenet vorhanden sind.

Einige Gerichte konnten der Argumentation der Usenet Anbieter in der Vergangenheit folgen und nahmen die Usenet Anbieter als Zugangsbieter von einer Störerhaftung aus.

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